Als Veranstalter, Auftraggeber und Betreiber sind Sie entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, im Rahmen der gegenseitigen Gefährdungen, für die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer vor Ort Sorge zu tragen.
Neben der Koordination von allen Dienstleistern umfasst dies auch die Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sowie die Wirkungskontrolle vor Ort. Diese Aufgabe kann je nach Produktionsumfang sehr herausfordernd sein.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die hierfür notwendigen Kapazitäten oder fachlichen Kompetenzen haben? Wir stehen ihnen im Bereich Arbeitsschutz zur Seite.
WIR SIND KEINE SPIELVERDERBER,
SONDERN MÖGLICH-MACHER!
Um es auf den Punkt zu bringen: Geht nicht, gibt’s nicht! Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen und Ihren Dienstleistern Lösungswege, die den sicheren Weg zum Ziel aufzeigen – ohne Ergebnisverluste.
Unsere Leistungen:
- Planung & Koordination Arbeitsschutz
- Kommunikation mit Ihren Dienstleistern
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Dokumentation und Aushänge
- Schulungen und Unterweisungen
- Wirkungskontrolle vor Ort
- Nachbereitung mit Fazit und Bewertung
Unser qualifiziertes Team besteht aus:
- Fachkräften für Arbeitssicherheit (nach ASiG)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (nach RAB10)
- Meistern für Veranstaltungstechnik (IHK)
- Fachbeauftragten für Hygiene im Veranstaltungswesen (IHK)
- Planungskoordinatoren für Veranstaltungssicherheit (TÜV Süd)